Zu beachten: Regeln der Klimadebatte gelten für beide Seiten

Später Schneefall auf Deutschlands höchstem Berg. Wetter.de berichtete am 22. Mai 2019:

Auf Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze, lagen am Mittwochmorgen (22.05.2019) genau 600 Zentimeter Schnee. Das ist die größte Schneehöhe, die in diesem Winter dort gemessen wurde. In den letzten 48 Stunden sind knapp 45 Zentimeter dazu gekommen. Im letzten Jahr konnten wir die Zugspitze am 14.05.2018 schon schneefrei erleben. So viel Schnee wie in diesem Mai gab es das letzte Mal im Mai 1999, also vor 20 Jahren! Aus diesem Jahr resultiert auch die offizielle Rekordschneehöhe von der Zugspitze mit 7,80 Meter.

Ganzen Artikel auf Wetter.de lesen.

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Christian Stöcker im Februar 2019 auf Spiegel Online:

Klimadebatte – so entlarven Sie die Schwätzer
Im Trend liegen: nachweislich unsinnige Argumente, um von der Klimakatastrophe abzulenken. Diese vier Debattierkniffe sollten Sie kennen.

Da hatte sich Stöcker gedacht, er haut schnell mal ein paar Regeln raus, die die Klimaskeptiker doof aussehen lassen. Dabei übersah er jedoch, dass es sich hier nicht um eine Einbahnstraße handelt, die Debattierregeln also für beide Seite der Klimadiskussion gelten. Konkret nennt Stöcker vier Punkte. Nummer eins:

1) Ad hominem und tu quoque

Es gibt für diese Art der Argumentation – reden wir nicht über das Thema, reden wir lieber über die Leute, die über das Thema reden – einen Fachbegriff: Argumente ad hominem, manchmal auch „Quellenargumente“ genannt.

Ein sehr guter Punkt. Als der Geologe Sebastian Lüning im April 2019 vor dem Umweltausschuss des Bundestages sprach, gab es von Seiten der Klimawarner kaum fachliche Gegenargumente. Kein Wunder, denn jede Aussage von Lüning war durch Originalquellen gedeckt (pdf der schriftlichen Stellungnahme hier), dem war schwer etwas entgegenzusetzen. Insofern konzentrierten sich die Anhänger des Klimakatastrophengedankens vor allem auf die Person des Vortragenden, den sie in den Youtube-Kommentaren als unredlich hinzustellen versuchten, unter Hinweis auf seine berufliche Herkunft. Ein klassischer Fall von „ad hominem“….

Weiter zu Punkt zwei von Stöcker:

2) Ad lapidem

Man kann kurze, verständliche Erklärungen dieser und anderer fragwürdiger Argumentationsweisen in dem eingangs zitierten Buch des Wiener Philosophen Hubert Schleichert nachlesen. Dabei stößt man ständig auf Beispiele, die man aus der Klimadebatte kennt.

Auch dies gilt wieder für beide Seiten. Der oben in diesem Blogpost aufgeführte späte Schneefall in den Alpen ist kein Beweis für eine globale Abkühlung, aber ein interessantes Mosaiksteinchen. Genausowenig ist die mitteleuropäische Hitzewelle von 2018 ein Beweis für die Klimakatastrophe.

Weiter zu Punkt drei:

3) Ad hominem extrem: böse Menschen!

Mancherorts wird eine noch krassere Variante des ad-hominem-Arguments bemüht. FDP-Chef Christian Lindner verstieg sich diese Woche zu der These, „den Grünen und den mit ihnen verbündeten Abmahnvereinen“ gehe es gar nicht „um saubere Luft oder das Weltklima“. Das eigentliche Ziel sei „freie Fahrt für niemanden“, die – bedauernswerte! – Autoindustrie solle „enthauptet“ werden, die Bürger „umerzogen“.

Klimawarner wollen den Bürgern das Leben vermiesen. Wie soll man es nennen, wenn Potsdam und WBGU eine Ökodiktatur vorbereiten, die Energiepreise ungebremst nach oben schießen, einem wohlverdiente Urlaubsflugreisen madig gemacht werden, etc.? Auf der anderen Seite nicht minder  extreme ad hominem Argumente: Kritiker hätten überhaupt keine Berechtigung, sich in die Diskussion einzuschalten. Gekaufte Ölvasallen, rechtsextreme Spinner, Verschwörungstheoretiker…

Und schließlich Punkt 4:

Ad Misericordiam: falsch, aber hier ausnahmsweise passend

Im Zusammenhang mit der Schwedin ist noch eine rhetorische Figur relevant. „Wenn ich [als Jugendliche] Dinge sage, fühlen sich die Erwachsenen schuldiger“, hat Thunberg einmal gesagt. Das ist eine Spezialversion des Quellenarguments, die ad misericordiam genannt wird, das Mitleidsargument. Wer könnte jemandem widersprechen, der erst sechzehn Jahre alt ist und offenbar so unter der Situation leidet? Auch diese Argumentationsfigur ist eigentlich unzulässig, weil es ja wieder nur um die Person geht. Im Falle von Jugendlichen und im Falle des Klimawandels aber trifft das Argument ad misericordiam den Kern des Themas: Es sind ja tatsächlich die Kinder und Jugendlichen von heute, die am meisten unter den Folgen der globalen Erwärmung zu leiden haben werden.

Die Mitleidsmasche ist eigentlich unzulässig, aber im Falle des Klimawandels sei sie ausnahmsweise gestattet. Au weia.

 

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